EuGH-Urteil: Fast jeder Autokreditvertrag fehlerhaft und widerrufbar

Wie der EuGH am 09.09.2021 in den Rechtssachen Az. C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20 entschied, dürften die meisten abgeschlossenen Autokreditverträge aufgrund fehlender Pflichtangaben fehlerhaft sein. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes führt dazu, dass viele der abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufen werden können.

EuGH widerspricht BGH-Urteil

Der BGH hatte vorab in seinem Urteil erklärt, dass die Pflichtangaben für Kreditverträge für hinreichend deutlich erklärt seien. Zudem behauptete der Bundesgerichtshof, der EuGH würde dies ebenso sehen, weshalb eine Vorlage an den EuGH nicht notwendig sei. Dass dies nicht so ist, hat der EuGH nun in seiner Entscheidung festgestellt.

Nötige Pflichtangaben in Kreditvertrag

Damit die Widerrufsfrist des Kreditvertrags zu Laufen beginnen kann, müssen folgende Pflichtangaben in einem Kreditvertrag nach der Entscheidung des EuGH enthalten sein:

  1.  Der geltende Satz des Verzugszinses muss in Form konkreter Prozentangaben angegeben werden.
  2.  Der Mechanismus der Anpassung des Verzugszinssatzes muss beschrieben werden.
  3.  Die Berechnung der Verzugszinsen muss für den Verbraucher leicht nachvollziehbar sein.
  4.  Die Häufigkeit der Änderung des Basiszinssatzes muss angegeben werden.
  5.  Die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung muss so angegeben werden, dass der Verbraucher diese leicht selbst ermitteln kann.
  6.  Alle Kosten in Bezug auf außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren müssen angegeben werden.
  7.  Es müssen zudem Informationen darüber angegeben werden, ob eine außergerichtliche Beschwerde oder ein Rechtsbehelf per Post oder elektronisch einzureichen ist.
  8. Es muss die physische oder elektronische Adresse angegeben sein, an die die Beschwerde oder der Rechtsbehelf zu senden ist. Nicht ausreichend ist ein Verweis auf eine Internetadresse oder eine Verfahrensordnung im Internet.
  9.  Die Bank kann sich nicht auf Verwirkung oder Rechtsmissbrauch berufen, sofern sie fehlerhafte oder nicht ausreichende Informationen dem Verbraucher erteilt hat.

Was können Verbraucher nun tun?

Verbraucher können sich nach Ansicht von Experten vom Darlehensvertrag vorzeitig lösen und die Anzahlung sowie die geleisteten Ratenzahlungen zurückfordern. Gemäß dem Oberlandesgericht Düsseldorf schuldet ein Verbraucher nach dem Widerruf der Bank keine Zinsen mehr.  Die Händlermarge ist bei einem Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs abzuziehen.

Durch den Widerruf können sich für Verbraucher erhebliche finanzielle Vorteile ergeben.

Quelle: anwalt.de vom 09.09.2021

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